FAQFragen & Antworten

Ihre Fragen und unsere Antworten rund um die Pflege

Insbesondere wenn man zum ersten Mal mit dem Thema Pflege konfrontiert wird, sieht man sich mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert. Für eine erste Information haben wir Ihnen die „typischen Pflegefragen“ und die dazu von uns vorbereiteten Antworten zusammengestellt. So erhalten Sie rasch erste Antworten über das Thema Pflege im Allgemeinen und die Möglichkeiten, wie wir Sie unterstützen können.

Fragen und Antworten
1. Ich brauche Hilfe, bin jedoch in der Pflegeversicherung noch nicht eingestuft

Am besten Sie vereinbaren einen unverbindlichen Beratungsbesuch mit uns, da die Pflegefachkraft vor Ort einen Eindruck gewinnen kann, ob die Indikation für eine Pflegeeinstufung vorliegt. Eine erfahrene Kraft kann mit hoher Wahrscheinlichkeit den Pflegegrad einschätzen. Unter Berücksichtigung der finanziellen Grundlagen können wir Ihnen dann verschiedene Möglichkeiten der Pflege aufzeigen. Den entsprechenden Pflegeantrag können wir (wenn Sie dies wünschen) für Sie ausfüllen und wegschicken. Weiterhin können wir abklären, ob nicht andere Arten der Kostendeckung über die Krankenversicherung oder das Sozialamt in Frage kommen. Wenn tatsächlicher Pflegebedarf besteht, so kann in der Regel noch am selben Tag die Pflege aufgenommen werden.

2. Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Einstufung?

Nach der Abgabe des Pflegeversicherungsantrags dauert es ca. 3 Wochen, bis der Medizinische Dienst (das ist die für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit zuständige Organisation) die Begutachtung durchführt. Hierfür meldet sich der Medizinische Dienst ca. 1 Woche vor Durchführung des Termins schriftlich an. Nach der Begutachtung dauert es mindestens ca. zwei weitere Wochen, bis Sie von Ihrer Pflegekasse den schriftlichen Bescheid über eine eventuelle Pflegegradeinstufung erhalten.

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3. Muss ich die Einsätze bis zum Erhalt meines Gutachtens selbst bezahlen?

Grundsätzlich ist immer das Datum der Antragstellung und nicht das Datum der Begutachtung oder der Übersendung des Gutachtens maßgebend dafür, ab welchem Zeitpunkt man Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse hat. Auch wenn wir selbst natürlich nicht die Gutachter sind, können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung recht gut einschätzen, ob und voraussichtlich welche Pflegegradeinstufung wahrscheinlich ist. Sofern bei Aufnahme unserer Tätigkeit noch kein Pflegegrad vorliegt und man noch das Ergebnis der Begutachtung abwarten muss, halten wir unsere Rechnungen bis zum Vorliegen der Pflegegradeinstufung zurück. Sobald das Ergebnis der Begutachtung vorliegt, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Je nach Umfang der vereinbarten Leistungen kann es aber grundsätzlich sein, dass Sie einen Eigenanteil an den Kosten übernehmen müssen. Diesen stellen wir Ihnen direkt in Rechnung. Sollte als Resultat der Begutachtung kein oder ein nur geringerer als zunächst vermutet Pflegegrad herauskommen, müssen sämtliche nicht durch die Pflegekasse getragenen Pflegekosten selbst gezahlt werden. Um das auszuschließen, müsste man- soweit das angesichts der Pflegebedürftigkeit möglich ist- mit der Aufnahme unserer Versorgung warten, bis das gutachterliche Ergebnis vorliegt. Im Rahmen eines vorigen Beratungsgespräches und auch des Aufnahmegespräches stellen wir Ihnen transparent alle Kosten dar und zusätzlich wird bei allen pflegerischen Versorgungen zunächst ein Pflegevertrag geschlossen. Das Ziel ist die größtmögliche Transparenz in diesem oftmals anfänglich schwer zu durchdringenden Themenkomplex.

5. Was ist, wenn der Pflegeantrag abgelehnt wird?

Sollte Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden, bzw. eine in unseren Augen zu niedrige Pflegeeinstufung erfolgen, unterstützen wir Sie gerne dabei, vorhandene Rechtsmittel auszuschöpfen. Wir haben allerdings in den letzten Jahren recht gute Erfahrungen mit den Einstufungen des Medizinischen Dienstes gemacht, die sehr oft unserer eigenen Einschätzung entsprachen. Letztlich ist es aber nicht unsere Entscheidungsgewalt, ob und welcher Pflegegrad gewährt wird. Wie bei allen anderen Firmen auch, muss ein Pflegedienst natürlich ebenfalls für geleistete Arbeit bezahlt werden. Bei einer Ablehnung (oder niedrigeren Einstufung als erwartet) müssen wir Ihnen deshalb die (anteiligen) Kosten für die Pflegeeinsätze in Rechnung stellen.

4. Muss ich mit einer Zuzahlung rechnen?

Auch wenn die soziale Pflegeversicherung eine enorme Verbesserung zu früher darstellt, deckt sie nicht immer alle Kosten für den Versicherten ab. Das ist auch seitens des Gesetzgebers tatsächlich so gewollt, denn bei der Pflegeversicherung handelt es sich um ein sogenanntes „Teilkaskomodell“, bei dem Zuzahlungen durchaus vorkommen können. Wichtig für Sie ist: wir zeigen Ihnen vor Aufnahme unserer Versorgung transparent und ausführlich auf, welche Budgets für Sie in Frage kommen, welche Leistungen man damit in Anspruch nehmen kann und wie oft man das kann. Nach dem  Beratungsgespräch können wir Ihnen einen recht genauen Kostenvoranschlag erstellen, aus dem hervorgeht, wieviel Sie von der Pflegeversicherung erstattet bekämen und wieviel Sie evtl. zuzahlen müssten. Eine etwaige Zuzahlung hängt ausschließlich von ihrem vereinbarten Pflegebedarf ab.

6. Ich muss zuzahlen - meine Rente reicht dazu jedoch nicht aus.

Wenn Sie keine größeren Geldbeträge ihr eigen nennen (ein eigenes “normales” Haus dürfen Sie jedoch besitzen) und das Sozialamt ihren Pflegebedarf anerkennt übernimmt es die restlichen Pflegekosten. Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne.

Pflege zuhause
7. Was ist, wenn ich weniger Leistungen in Anspruch nehme als der Pflegegrad abdeckt?

Hier bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Sie nutzen diese Situation zu Ihrer eigenen Entlastung und erhöhen die in Anspruch genommenen Leistungen.

2. Die Pflegekasse zahlt den Anteil Ihres Pflegegeldanspruchs prozentual an Sie aus, den der Pflegedienst nicht von seinem Pflegesachleistungsbudget beansprucht hat.

Aufgrund unterschiedlich vieler Kalendertage pro Monat wird dieser Wert schwanken, auch wenn wenn Sie immer die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen.

9. Ich beziehe Pflegegeld und muss nun einen Beratungseinsatz nachweisen - was muss ich tun?

Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI kann jeder zugelassene Pflegedienst durchführen. Sie dienen der Qualitätssicherung und der Beratung von pflegenden Angehörigen. Bei Pflegegraden 1 – 3 muss dies alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate unaufgefordert der Pflegekasse nachgewiesen werden, sonst droht Leistungskürzung oder sogar – Streichung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Dieser Einsatz kann vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden (Ausnahme Privatversicherte). Die Einsatzkosten werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, sondern zusätzlich bezahlt. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir Sie in unsere Datenbank auf, so dass Sie automatisch rechtzeitig an den nächsten Termin erinnert werden.

8. Was ist, wenn ich mehr Leistungen in Anspruch nehme als der Pflegegrad abdeckt?

Dann müssen Sie den Betrag zuzahlen, der das Budget überschreitet (das Budget ergibt sich aus Ihrem Pflegegrad). Sollten Sie diesen Betrag nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Sozialamt. Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns bitte in solchen Fällen unbedingt frühestmöglich, auch schon vor Beginn unserer Tätigkeit, an.

10. Wieviele Pflegekräfte kommen zu mir, wenn ich von der GeBomed gepflegt werde?

Unser Motto ist seit drei Jahrzehnten: Ihre ganz persönliche Pflege. Daher achten wir darauf, dass Sie durch feste Stammtouren versorgt werden, in denen nur eine kleine Zahl wiederkehrender Pflegekräfte arbeitet (sogenannte „Bezugspflege“). Es ist allerdings nicht möglich, dass immer nur dieselbe Pflegekraft zu Ihnen kommt, denn jeder Mensch hat auch einmal Urlaub oder wird krank. Manchmal gibt es leider auch Situationen (bspw. Grippewelle in der Urlaubszeit), in denen ausnahmsweise auch eine andere Pflegekraft die Versorgung übernehmen muss. Das bleiben aber Ausnahmen.

11. Wann brauchen Sie einen Haustürschlüssel von mir?

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Haustür selbständig zu öffnen, oder es Ihnen viel Mühe bereitet und kein Angehöriger oder Bekannter ständig anwesend ist. Wenn Sie alleinstehend sind, sollten Sie frühzeitig daran denken, einer Person Ihres Vertrauens (oder dem Pflegedienst) einen Schlüssel auszuhändigen – falls Sie im Notfall einmal dringend Hilfe benötigen, kann dies wertvolle Zeit sparen! Ihre Schlüssel sind bei uns in sicherer Verwahrung: Sie werden nach Dienstschluss in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt. Aber selbst im Verlustfall bestünde kein Risiko für Sie: Alle Schlüssel sind nur mit einer Codenummer, nicht jedoch mit Ihrem Namen oder Ihrer Adresse versehen und können somit auf keinen Fall mit Ihnen in Verbindung gebracht werden.

12. Die Person, die mich betreut geht in Urlaub oder ist anderweitig verhindert - was kann ich tun?

Hier gibt es für jeden Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 aufwärts sogar zwei verschiedene finanzielle Budgets, die man für die zeitliche Überbrückung von Abwesenheitsphasen der Pflegeperson nutzen und ggf. sogar kombinieren kann. Bei diesem etwas komplexeren Thema beraten wir Sie im Rahmen unserer Versorgung gerne, falls bei Ihnen eine solche „Verhinderungssituation“ entstehen sollte.

Für den Ersatz von Pflegepersonen (wegen Urlaub, Krankheit etc.) stehen für die sogenannte „Kurzzeitpflege“ in einer stationären Einrichtung jährlich EUR 1.774,00 für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Zudem können bis zu EUR 1.612,00 für die sogenannte „Verhinderungspflege“ abgerufen werden. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Die Ersatzpflege kann u.a. durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Diese beiden Budgets dürfen kombiniert werden: Das gesamte Verhinderungspflegebudget kann auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden, d.h. so können bis zu EUR 3.386,00 jährlich für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Umgekehrt darf das eigentliche Kurzzeitpflegebudget zur Hälfte (also mit EUR 806,00) auch für die Verhinderungspflege umgewidmet werden, sodass hier insgesamt jährlich insgesamt EUR 2.418,00 jährlich für die Verhinderungspflege genutzt werden können.

Jobs im Pflegebereich
13. Kann ich jederzeit ihre Dienste abbestellen, oder gibt es Kündigungsfristen?

Im Pflegevertrag, den wir mit jedem Patienten abschließen (das ist seitens der Pflegeversicherung so vorgeschrieben), unterwerfen wir uns einer ordentlichen Kündigungsfrist von vier Wochen. Als Patient können Sie unsere Dienste jederzeit, ggf. auch ohne Einhaltung einer Frist, kündigen.

15. Ich möchte am liebsten nur weibliches Pflegepersonal - geht das?

Manche Patientin fühlt sich nicht wohl, wenn sie von einem Mann gepflegt werden soll. Im Bereich der Körperpflege versuchen wir deshalb grundsätzlich, dem Wunsch nach einer gleichgeschlechtlichen Pflegekraft zu entsprechen. Bei einfachen Behandlungspflegen (Medikamentengabe, Insulininjektionen, Verbandswechsel außerhalb des Intimbereichs etc.) halten wir dies jedoch für nicht unbedingt notwendig.

14. Bekomme ich einen Pflegevertrag?

Alle Patienten erhalten einen Pflegevertrag sowie ein Angebot. Daraus gehen transparent sämtliche vereinbarten Leistungen und Preise und auch alle anderen Regelungen hervor.

16. Was kann ich tun, wenn ich eine Pflegekraft nicht mag?

Auch das kann leider gelegentlich passieren. Ohne dass eine Pflegekraft etwas falsch macht, kommt man vielleicht zwischenmenschlich nicht mit ihr klar. Falls dies der Fall sein sollte, rufen Sie uns bitte an. Wir wissen, dass bei einer so persönlichen Angelegenheit wie in der Pflege auch die „Chemie“ eine große Rolle spielt. Wir werden versuchen, darauf größtmögliche Rücksicht zu nehmen und Alternativen anzubieten.

17. Ich brauche Pflegehilfsmittel (Krankenbett, Badewannenlifter etc.) - können Sie mir helfen?

Wir besorgen Ihnen alle genehmigungsfähigen Hilfsmittel in kürzester Zeit. Auf Ihren Wunsch bestellen wir Ihre Rezepte beim Hausarzt und schauen, welches Sanitätshaus Sie beliefern kann. In Notfällen haben wir auch bestimmte Hilfsmittel (bspw. Inkontinenzartikel) in unserem Bestand, so dass wir Versorgungsengpässe vermeiden können. Für unsere Kunden können wir selbstverständlich auch alle benötigten Medikamente aus der Apotheke besorgen.

18. Liefern Sie auch Essen auf Rädern, Notrufsysteme usw.?

Das gehört nicht zu unserem Angebot, aber es gibt spezialisierte Anbieter für solche Dienste. Wir können Sie dazu aber gerne unabhängig beraten und Ihnen den Kontakt zu diesen Anbietern herstellen. In der Regel können Sie Probemenüs anfordern und dann selbst wählen.

19. Kann ich bei Ihnen auch hauswirtschaftliche Versorgung oder Alltagsbegleitung bekommen?

Selbstverständlich bieten wir Ihnen sämtliche von der Pflegekasse vorgesehen Leistungen in den Bereichen der Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung und Betreuung an. Jedem Kunden, der einen Pflegegrad hat, steht ein festes monatliches Budget i.H.v. EUR 125,00 für die Nutzung dieser Leistungen des Pflegedienstes (sogenannte „Entlastungsleistungen“) zur Verfügung. Sollte das in der Vergangenheit noch nicht genutzt worden sein, wurden automatisch Budgets angespart und man kann sogar einen größeren Betrag nutzen. In allen Pflegebüros haben wir neben den Pflegeteams auch entsprechende Hauswirtschaftsteams. Da die Hauswirtschaftskräfte durch uns ordnungsgemäß angemeldet, versteuert, sozialversichert und versichert sind, sind sie natürlich etwas teurer als „privat beschäftigte“ Reinigungskräfte. Dafür hat man aber auch die Sicherheit, dass – sofern gewünscht –  auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall einer Hauswirtschaftskraft eine Ersatzkraft zur Verfügung steht.

20. Ich brauche nur Beratung bei der Pflege meines Angehörigen, helfen Sie mir?

Gerne. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.

> Kontaktieren Sie uns.

21. Können sie sofort mit der Pflege beginnen?

In der Regel ist es immer besser, eine pflegerische Versorgung mit der gebotenen Ruhe und Vorbereitung anzugehen, d.h. ein paar Tage Vorlauf sind im Interesse aller Beteiligten immer bevorzugt. Nur so lassen sich die pflegerische Versorgung, Diagnosen, Maßnahmen, Medikamente und Abläufe sorgfältig und strukturiert vorbereiten. In Notfällen, die sich aus der Natur der Sache heraus immer kurzfristig und unerwartet ergeben können, ist es uns natürlich jederzeit möglich, mit der Pflege auch innerhalb weniger Stunden zu beginnen.

22. Ich möchte nur eine bestimmte Schwester zur Pflege haben - geht das?

Wir freuen uns natürlich, falls Sie bestimmte Pflegekräfte besonders mögen, aber: nein, das ist leider auf keinen Fall möglich. Wie jeder andere Mensch möchte auch eine Pflegekraft von Zeit zu Zeit einige freie Tage haben oder Urlaub machen. Außerdem kann jeder Mensch – auch Ihre Lieblingspflegekraft – leider krank werden. Durch das Prinzip der Bezugspflege, d.h. dass unsere Kunden in festen Stammtouren eingeplant sind und nur eine kleine Zahl von Pflegekräften in der jeweiligen Tour arbeitet, ist aber weitgehend sichergestellt (außer vielleicht in starken Urlaubs- und Krankheitsphasen), dass Sie regelmäßig von den gleichen Pflegekräften Besuch bekommen und sich nicht ständig an neue Personen gewöhnen müssen.

23. Sind Sie pünktlich?

Wir haben unseren Pflegedienst in sogenannten Stammtouren organisiert, d.h. dass wir jeden Tag die fast immer gleichen Kunden in der fast immer gleichen Reihenfolge anfahren und versorgen. Aus diesem Grund können wir Ihnen ein hohes Maß an Pünktlichkeit zusichern. Wir geben jedoch zu bedenken, dass wir bei unserer Arbeit mit vorerkrankten Menschen zu tun haben, deren Gesundheitszustand und akute Versorgungslage sich auch täglich ändern kann. Somit lassen sich Pflegeeinsätze nur bis zu einem gewissen Grad planen. Wenn es einem Patienten gerade nicht gut gehen sollte, lassen wir ihm die Hilfe zukommen, die er benötigt. Manchmal werden uns Einsätze leider sehr kurzfristig abgesagt. Manche Patienten haben nicht an allen Tagen den gleichen Versorgungsumfang. Somit schwankt die Einsatzzeit immer ein wenig. Auf gar keinen Fall können wir deshalb feste Termine zu einer täglich immer gleichen Uhrzeit zusichern, das ist bei unserer Art der Arbeit definitiv nicht möglich. Ein gewisses Verständnis für leicht schwankende Einsatzzeiten wird insofern erbeten.

25. Haben Sie eine Kassenzulassung?

Ja, bei allen deutschen Kranken- und Pflegekassen.

27. Ich brauche noch mehr Informationen

Kein Problem , rufen Sie uns einfach an, nutzen Sie das Kontaktformular dieser Internetseite oder senden Sie uns eine E-Mail an info(at)gebomed.de mit Ihrer Frage.

24. Kann ich Sie im Notfall nachts anrufen?

Für sämtliche regulären Klärungsbedarfe stehen Ihnen unsere Pflegebüros mit deren jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung. Sofern es sich bei Ihrem Anliegen nicht wirklich um einen Notfall handelt, rufen Sie uns bitte auch nur während dieser Öffnungszeiten an. Denn die telefonische Rufbereitschaft wird im fortlaufenden Wechsel durch verschiedene Mitarbeiter übernommen, die sich eigentlich in ihrer Freizeit befinden und von zu Hause oder unterwegs jederzeit telefonisch erreichbar sind. Spätabends, nachts oder auch frühmorgens vor Bürobeginn schlafen unsere Bereitschaftsmitarbeiter normalerweise, d.h. sie würden durch einen Anruf i.d.R. geweckt.

Deshalb rufen Sie uns bitte außerhalb der Bürozeiten wirklich nur bei einem echten pflegerischen Notfall an. Liegt ein solcher pflegerischer Notfall vor (bspw. ein Sturz ohne schwere Verletzung, es wird aber Hilfe beim Aufstehen benötigt), können Sie natürlich gerne unsere telefonische Rufbereitschaft anrufen. Sofern wir dann einen Notrufeinsatz durchführen, ist dieser kostenpflichtig.

Bei akuten medizinischen Notfällen (Herzinfarkt, Atemnot, etc.) sollten Sie unbedingt sofort über die allgemeine Notrufnummer 112 einen Kranken- oder Rettungswagen anfordern, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

26. Gibt es versteckte Kosten?

Nein. Vor Beginn der Pflege erhalten sie von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag.