Gebomed berät zu Pflegereform

Pflegeleistungen 2025 – was ändert sich?

15. Juni 2025
Allgemein | Titelbeiträge

Pflegesachleistungen 2025 – was ändert sich?
Ziel der Pflegereform ist es, die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verbessern. Bereits im Januar gab es die erste positive Veränderung: Die Pflegesachleistungen erhöhten sich um 4,5%. Daraus ergaben sich folgende Anpassungen:

Pflegegrad 2: Von 761 auf 796€ monatlich
Pflegegrad 3: Von 1432 auf 1497€ monatlich
Pflegegrad 4: Von 1778 auf 1959€ monatlich
Pflegegrad 5: Von 2200 auf 2299€ monatlich

Ab 01. Juli gibt es die nächste Änderung: Die Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Das vereinfacht den Zugang und macht die Nutzung flexibler und bedarfsorientierter. Für Pflegegrade 2 bis 5 erhöht sich das Jahresbudget auf 3.539€ (bisher 2528€).
Außerdem wird der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade von 125€ auf 131€ monatlich angehoben.

Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.