1993
ausbildung

Fragen & Antworten

Am besten Sie vereinbaren einen unverbindlichen Beratungsbesuch mit uns, da die Pflegefachkraft vor Ort einen Eindruck gewinnen kann, ob die Indikation für eine Pflegeeinstufung vorliegt. Eine erfahrene Kraft kann mit hoher Wahrscheinlichkeit den Pflegegrad einschätzen. Unter Berücksichtigung der finanziellen Grundlagen können wir Ihnen dann verschiedene Möglichkeiten der Pflege aufzeigen. Den entsprechenden Pflegeantrag können wir (wenn Sie dies wünschen) für Sie ausfüllen und wegschicken. Weiterhin können wir abklären, ob nicht andere Arten der Kostendeckung über die Krankenversicherung oder das Sozialamt in Frage kommen. Wenn tatsächlicher Pflegebedarf besteht, so kann in der Regel noch am selben Tag die Pflege aufgenommen werden.

Nach der Abgabe des Pflegeversicherungsantrags dauert es ca. 3 Wochen bis der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) die Begutachtung durchführt. Dazu meldet sich der MDK ca. 1 Woche vorher schriftlich an. Nach der Begutachtung dauert es weitere ca. 2 Wochen , bis sie von ihrer Pflegekasse den schriftlichen Bescheid der eventuellen Einstufung bekommen.

Wenn nach unserer Ansicht eine Einstufung wahrscheinlich ist , werden wir die Rechnungen bis zur endgültigen Einstufung zurückhalten und anschließend direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Wenn jedoch der erteilte Pflegegrad nicht zur Deckung der Pflegekosten ausreicht, müssen wir ihnen spätestens zu diesem Zeitpunkt die anteiligen Pflegekosten in Rechnung stellen.

Auch wenn die soziale Pflegeversicherung eine enorme Verbesserung zu früher darstellt, deckt sie nicht immer alle Kosten für den Versicherten ab. Eine Zuzahlung hängt ausschließlich von ihrem Pflegebedarf ab. Nach einem Beratungsgespräch können wir Ihnen einen recht genauen Kostenvoranschlag erstellen aus dem hervorgeht wieviel Sie evtl. zuzahlen bzw. von der Pflegeversicherung erstattet bekommen.

Sollte Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden, bzw. eine in unseren Augen zu niedrige Pflegeeinstufung erfolgen, so unterstützen wir Sie gerne dabei, die vorhandenen Rechtsmittel auszuschöpfen. Wir haben allerdings in den letzten Jahren recht gute Erfahrungen mit den Einstufungen des MDK gemacht, die sehr oft unserer Einschätzung entsprachen. Bei einer entgültigen Ablehnung müssen wir die Kosten für die Pflegeeinsätze jedoch Ihnen in Rechnung stellen.

Wenn Sie keine größeren Geldbeträge ihr eigen nennen (ein eigenes “normales” Haus dürfen Sie jedoch besitzen) und das Sozialamt ihren Pflegebedarf anerkennt übernimmt es die restlichen Pflegekosten. Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne.

Dann müssen sie den den Pflegegrad übersteigenden Betrag zuzahlen. Sollten Sie diesen Betrag nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Sozialamt. Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne.

Wenn Sie keine größeren Geldbeträge ihr eigen nennen (ein eigenes “normales” Haus dürfen Sie jedoch besitzen) und das Sozialamt ihren Pflegebedarf anerkennt übernimmt es die restlichen Pflegekosten. Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne.

Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI kann jeder zugelassene Pflegedienst durchführen. Sie dienen der Qualitätssicherung und der Beratung von pflegenden Angehörigen. Bei Pflegegraden 1 – 3 muss dies alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate unaufgefordert der Pflegekasse nachgewiesen werden, sonst droht Leistungskürzung oder sogar – Streichung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Dieser Einsatz kann vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden (Ausnahme Privatversicherte). Die Einsatzkosten werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, sondern zusätzlich bezahlt. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir Sie in unsere Datenbank auf, so dass Sie automatisch rechtzeitig an den nächsten Termin erinnert werden.

Unser Motto ist: Die ganz persönliche Pflege. Daher kommen zu Ihnen z.B. im Frühdienst nur ca 3 Pflegekräfte. Nur eine Pflegekraft ist leider nicht möglich , ja sogar unseriös: Denn jeder Mensch braucht einmal Urlaub oder ein freies Wochenende oder wird einmal krank.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind die Haustür selbständig zu öffnen , oder es Ihnen viel Mühe bereitet und kein Angehöriger oder Bekannter ständig anwesend ist.
Wenn Sie alleinstehend sind , sollten sie frühzeitig daran denken , einer Person ihres Vertrauens (oder dem Pflegedienst) einen Schlüssel auszuhändigen – falls sie im Notfall einmal dringend Hilfe benötigen, kann dies wertvolle Zeit sparen!
Im übrigen sind ihre Schlüssel bei uns in sicherer Verwahrung: Sie werden nach Dienstschluß in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt und sind selbst im Verlustfall kein Risiko für Sie: Die Schlüssel sind nur mit Codenummern versehen und können somit nicht mit Ihnen in Verbindung gebracht werden.

Für den Ersatz von Pflegepersonen (wegen Urlaub, Krankheit etc.) stehen jedem Pflegebedürftigen Mittel bis zu € 1.612 im Jahr auf Antrag zur Verfügung. Sie können sowohl stundenweise (< 8 Stunden tgl.) oder tageweise (> 8 Stunden tgl. , bis zu 28 Tage / Jahr) sowohl für Privatpersonen als auch einen Pflegedienst genutzt werden. Außerdem stehen für eine stationäre Unter-bringung (Kurzzeitpflege) nochmals € 1612 zur Verfügung, von denen sie bei Nichtnutzung die Hälfte als Verhinderungspflege nutzen können.

Die Kündigungsfristen sind im Pflegevertrag, den jeder Patient erhält (Vorschrift der Pflegeversicherung) festgeschrieben. Sollte das Vertrauensverhältnis jedoch gestört sein , werden wir nicht auf deren Einhaltung bestehen. Das ist bisher jedoch in der gesamten Firmengeschichte noch nicht vorgekommen.

Alle Patienten erhalten einen Pflegevertrag, aus dem die vereinbarten Leistungen, die Preise und die Kündigungsfristen hervor-gehen.

Im Bereich der Körperpflege respektieren wir den Wunsch nach einer gleichgeschlechtlichen Pflegekraft. Bei einfachen Behandlungspflegen (Medikamentengabe, Insulininjektionen, Verbandswechsel außerhalb des Intimbereichs etc.) halten wir dies jedoch für nicht unbedingt notwendig.

Auch das kann passieren. Ohne dass eine Pflegekraft etwas falsch macht, kann man sie/ihn einfach nicht leiden. Wenn dies der Fall ist, sollten sie uns anrufen. Wir wissen, dass bei einer so persönlichen Angelegenheit wie Pflege die Chemie eine große Rolle spielt und werden versuchen, darauf Rücksicht zu nehmen.

Wir besorgen Ihnen alle genehmigungsfähigen Hilfsmittel in kürzester Zeit. Auf ihren Wunsch bestellen wir die Rezepte beim Hausarzt und schauen, welches Sanitätshaus liefern kann. In Notfällen haben wir auch bestimmte Hilfsmittel (Inkontinenzartikel, etc.) in unserem Bestand, so dass von unserer Seite selten Engpässe entstehen können. Für unsere Patienten besorgen wir, wenn kein Bekannter oder Angehöriger dies übernehmen möchte, selbstverständlich auch alle Medikamente aus der Apotheke.

Es gibt in Goch und Geldern genügend Anbieter für diese Dienste. Daher möchten wir sie lieber unabhängig beraten als ein zusätzliches eigenes System auf den Markt zu bringen. Wenn Sie an Essen auf Rädern Interesse haben, kümmern wir uns gerne darum, dass Sie von verschiedenen Anbietern Probemenüs bekommen und dann selbst wählen. Es gibt Metzgereien die die Nachbarschaft mit sehr hochwertigen und abwechslungsreichen Mahlzeiten beliefern. Wir versuchen all dies in Betracht zu ziehen und unsere Patienten so gut wie möglich zu beraten.

Selbstverständlich. Wir beschäftigen in diesem Bereich mittlerweile über 30 Mitarbeiter. Da die Hauswirtschaftskräfte durch uns versichert sind , sind sie etwas teurer als private , nicht versicherte Reinigungskräfte. Sollten sie jedoch in einen Pflegegrad eingestuft sein , sind unsere Kräfte meist günstiger. Zusätzlich haben Sie die Sicherheit , das auch im Urlaub und Krankheitsfall eine Ersatzkraft für Sie zur Verfügung steht.

In Notfällen können wir mit der Pflege auch innerhalb weniger Stunden beginnen. Sollte es jedoch möglich sein , bitten wir um eine Planungszeit von einem Tag.

Nein, leider nicht. Bei uns arbeiten zur Zeit ca. 120 Pflegekräfte, die mal frei haben, in Urlaub gehen, selten krank werden und deshalb nicht immer eingesetzt werden können. Wenn Sie aber jemanden besonders mögen, freuen wir uns und versuchen sie/ihn so oft es geht bei Ihnen einzusetzen.

Wir haben unseren Pflegedienst so organisiert, das wir Ihnen ein hohes Maß an Pünktlichkeit zusichern können. Konkret heißt das: In 90% der Einsätze weichen wir nicht mehr als 10 Minuten vom vereinbarten Zeitpunkt ab! Wir geben jedoch zu bedenken , das wir mit Menschen zu tun haben und sich Pflegeeinsätze somit nur bis zu einem gewissen Grad planen lassen. Wenn es einem Patienten nicht gut geht , werden wir ihm die Hilfe zukommen lassen , die er benötigt. Sollte dies zu einer Verzögerung von mehr als 30 Minuten bei den nachfolgenden Patienten führen, werden Sie telefonisch darüber informiert.

Sollte es sich um einen pflegerischen Notfall handeln, rufen Sie unsere 24 Stunden Rufbereitschaft an. Bei medizinischen Notfällen (Herzinfarkt, Atemnot etc.) sollten Sie allerdings lieber den Notarzt verständigen. Wenn sich unsere Patienten nicht sicher sind , können sie gerne erst unsere Rufbereitschaft kostenlos um Rat fragen. Ein evtl. erforderlicher Einsatz ist dann jedoch kostenpflichtig.

Ja, bei allen deutschen Kranken- und Pflegekassen.

Nein. Vor Beginn der Pflege erhalten sie von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Kein Problem , klicken Sie hier um uns ein E-Mail mit Ihrer Frage zu senden. Wir werden versuchen, Sie umgehend zu beantworten. Alternativ können Sie auch im Menüpunkt “Kontakt” den jeweiligen Ansprechpartner direkt anschreiben oder uns einfach anrufen.